Viele Bürgerinnen und Bürger kritisieren die teilweise geringe Präsens der Abgeordneten im Plenum des Deutschen Bundestages. Dies ist nicht zuletzt deshalb ein viel diskutiertes Thema, weil fast ausschließlich das Plenum Gegenstand im Fernsehen und in den Tageszeitungen ist. Dabei wird vergessen, dass ein wesentlich größerer Teil der Arbeit in den einzelnen Gremien, nicht öffentlich, stattfindet.
Das Gremium besteht, neben den Fraktionsgremien, sowie dem Ältestenrat und dem Präsidium vornehmlich aus den Ausschüssen des Bundestages. Eben hier, bei den ständigen Ausschüssen, sowie den Arbeitskreisen und Aktionsgruppen der Fraktionen liegt der Schwerpunkt der parlamentarischen Arbeit. Was die einzelnen Fraktionen in den Arbeitsgruppen erarbeiten und abstimmen, wird dann noch einmal mit den Mitgliedern der anderen Fraktionen im Ausschuss selbst diskutiert.
Die Eingliederung verschiedenster Themenbereiche in bestimmte dafür zuständige Ausschüsse ist notwendig, da ohne eine fachlich ausdifferenzierte Ausschussstruktur der Bundestag nicht in der Lage wäre, die Vielzahl an komplizierten Regierungsvorlagen zu fast allen Bereichen des Lebens und der Politik, angemessen zu bearbeiten. Der Rechtsausschuss, in dem ich ordentliches Mitglied bin, beschäftigt sich beispielsweise mit allen Themen die rechtspolitische Relevanz haben. Laut Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sind die Ausschüsse „vorbereitende Beschlussorgane“, jedoch entsprechen die Beschlussempfehlungen, die in einem Ausschuss ausgesprochen werden, zumeist der endgültigen Beschlussfassung im Plenum selbst.
Ein weiteres parlamentarisches Arbeitsfeld, neben der Ausschussarbeit stellt die Arbeit in so genanten Untersuchungsausschüssen und Enquetekommissionen dar. Obgleich sprachlich das Wort Enquetekommission nichts anderes als Untersuchungsausschuss bedeutet, so ist es doch davon zu unterscheiden. Zum einen prüft ein Untersuchungsausschuss ein vergangenes Fehlverhalten, während eine Enquetekommission sozusagen Vorarbeit leistet für zukünftige Entscheidungen des Bundestages. Zum anderen setzt sich eine Enquetekommission, im Gegensatz zum Untersuchungsausschuss, nicht ausschließlich aus Mitgliedern des Bundestages zusammensetzt.
Die Enquetekommissionen gelten als die Schnittstelle zwischen Politik und Wissenschaft, da in ihnen Sachverständige, die nicht dem Bundestag angehören, gemeinsam mit Bundestagsabgeordneten ein ihnen vom Bundestag übertragenes Thema bearbeiten. Aufgabe der Enquetekommissionen ist es möglichst umfassendes Material zu einem bestimmten Thema zusammenzutragen. Die Sachverständigen haben dabei in den Enquetekommissionen die gleichen Rechte, wie die Abgeordneten. Aus der Mitte des Parlaments oder auch durch die Bundesregierung können diese Erkenntnisse dann aufgegriffen werden und in Form eines Antrages eingebracht werden.